Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Birgit Dreikluft Immobilien

1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und Birgit Dreikluft Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Angebote
Die Angebote von Birgit Dreikluft Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irr-tum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die mir erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäu-fers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Birgit Dreikluft Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objekt-informationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzli-chen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

3. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von Birgit Dreikluft Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Birgit Dreikluft Immobi-lien, die zuvor in Textform erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde ge-gen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zah-lung eines Schadenersatzes in Höhe der (entgangenen) Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Birgit Dreikluft Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unbe-rührt.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (= Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht un-ter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Birgit Dreikluft Immobilien im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Birgit Dreikluft Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Birgit Dreikluft Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekom-men ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt, das ebenfalls von dem von Birgit Dreikluft Immobilien nachgewie-senen Vertragspartners stammt, zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Birgit Dreikluft Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem an-gebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Miet-vertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Birgit Dreikluft Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Birgit Dreikluft Immobilien, so ist der Kunde ver-pflichtet, Birgit Dreikluft Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Im Falle notarieller Beurkundung des Hauptvertrages steht Birgit Dreikluft Immobilien das Recht zu, eine Abschrift der notariellen Urkunde auf Kosten des Maklerkunden vom beur-kundenden Notar zu verlangen.

6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei ei-nem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragspar-teien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Im-mobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inklusive der gesetzlichen Um-satzsteuer (derzeit 19%).

7. Doppeltätigkeit
Birgit Dreikluft Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätig-keit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auf die Vergütung von Birgit Dreikluft Immo-bilien hat eine Doppeltätigkeit keinen Einfluss.

8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von Birgit Dreikluft Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen in Textform mitzu-teilen und auf Verlangen gegenüber Birgit Dreikluft Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Birgit Dreikluft Immobilien sämtliche Aufwendungen, die Birgit Dreikluft Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspä-tet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Birgit Dreikluft Immobilien oder deren Erfül-lungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Birgit Dreikluft Immobilien ga-rantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Informationspflicht nach VSBG
Birgit Dreikluft Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Birgit Dreikluft Immobilien und einem Verbraucher erge-benden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbrau-cherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim, soweit Maklerkunde kein Verbraucher ist.

Stand: 05/2018

So erreichen Sie uns

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Weinbergstr. 90/1
69469 Weinheim

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