Geldwäsche­gesetz

Birgit Dreikluft Immobilien

Als Immobilienmaklerin ist Birgit Dreikluft nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegestz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragpartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dasss wir nach §11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweisses festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetzt sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Provisionshinweis:
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von Birgit Dreikluft Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit von Birgit Dreikluft Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
– eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an Birgit Dreikluft Immobilien zu zahlen.
– eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an Birgit Dreikluft Immobilien gegen Rechnung  zu zahlen.

Haftung:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

So erreichen Sie uns

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Weinbergstr. 90/1
69469 Weinheim

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